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Die Bedingungen für die Beschäftigten in verfasster katholischer Kirche und Caritas werden im sog. "Dritten Weg" durch paritätisch besetzte Kommissionen festgesetzt. Dies erfolgt unter Ausschluss des Streikrechts, seit einigen Jahren allerdings - in Umsetzung eines Urteils des Bundesarbeitsgerichts von 2012 - unter gewerkschaftlicher Beteiligung. Die Leistungsfähigkeit, Überzeugungskraft und rechtliche Tragfähigkeit dieses Modells ist im Vergleich zum Arbeitskampfsund Tarifvertragsrecht umstritten. Was aus gewerkschaftlicher Sicht als Einschränkung von Arbeitnehmerrechten erscheint, ist aus kirchlicher Sicht eine Wahrnehmung des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts. Über die Entstehung dieses Modells zur Regelung des Arbeitsrechts in katholischer Kirche und Caritas ist wenig bekannt. Diese Lücke zu schließen ist das Anliegen der Arbeit. Mittels einer im Kern archivgestützten Quellenstudie wird herausgearbeitet, welche Prozesse und Denkmuster die Entstehung und Entwicklung des Dritten Weges bedingt haben und ob die Argumente der heutigen Auseinandersetzungen bereits dafür prägend waren. Die Arbeit wird den heutigen Verantwortungsträgern in der kirchlichen Praxis eine zeithistorische Vergewisserung über die Institutionen ermöglichen, in denen sie agieren.
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Wie kann Kommunikation am Ende des Lebens für alle am Sterbeprozess Beteiligten gelingen? Sterbenskranke erleben Krankheit, Leiden, Sterben und Tod anders als gesunde Menschen. Wahrhaft unterstützend können Menschen am Sterbebett für Sterbenskranke sein, wenn sie bereit und fähig sind, sich dem Unfassbaren auszusetzen und sich berühren zu lassen. Auf Grundlage seiner langjährigen Erfahrung in der Begegnung mit Kranken, Sterbenden und ihren Angehörigen, Ärzten und Pflegenden beschreibt der Autor alltagstaugliche Wege zur gegenseitigen Unterstützung und Verständigung.
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Die 8., aktualisierte Auflage wurde um zwei neue, inzwischen etablierte Theorieansätze erweitert. Dabei wurden folgende Autor:innen in das Standardwerk für die Soziale Arbeit neu aufgenommen: - Lena Dominelli: Die Weltgesellschaft sozial-ökologisch und gerecht gestalten durch Green Social Work - Silke Birgitta Gahleitner: Soziale Arbeit als Bildungs- und Beziehungsprofession Vorgestellt werden die Theorien von Thomas von Aquin, Juan Luis Vives, Jean Jacques Rousseau, Adam Smith, Johann Heinrich Pestalozzi, Thomas Robert Malthus, Johann Hinrich Wichern, Paul Natorp, Jane Addams, Christian Jasper Klumker, Alfred Adler, Alice Salomon, Gertrud Bäumer, Ilse von Arlt, Herman Nohl, Hans Muthesius, Hans Scherpner, Carel Bailey Germain und Alex Gitterman, Klaus Mollenhauer, Marianne Hege, Lutz Rössner, Karam Khella, Hans Thiersch, Silvia Staub-Bernasconi, Lothar Böhnisch, Margit Brückner, Lena Dominelli, Bernd Dewe und Hans-Uwe Otto, Rudolf Leiprecht und Paul Mecheril, Ulrich Deinet und Christian Reutlinger, Silke Birgitta Gahleitner, Björn Kraus sowie Dieter Röh. Die Kernaussagen der Theorien werden anhand einer einheitlichen Matrix historisch-biographisch erörtert. Aktualisierte Literaturempfehlungen bieten Anknüpfungspunkte zum vertiefenden Studium.
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Die Klimakrise ist da, auch schon in Deutschland zu spüren, und endlich kommt Bewegung in die satte und träge Gesellschaft. Fridays for Future sei Dank. Aber wie kann die Klimaerhitzung gestoppt werden? Ein radikaler ökologischer und zugleich sozialverträglicher Strukturwandel ist nötig – im Energiesektor, bei der Mobilität, bei Landwirtschaft und Ernährung, und im Gebäudebereich. Verhalten und Verhältnisse müssen geändert werden – das eine geht nicht ohne das andere. Rainer Grießhammer, Experte für Umweltpolitik und Konsum, beschreibt die wichtigsten politischen Forderungen, sowie Verhaltensmaßnahmen, die wirklich "was bringen" und Druck auf die Politik ausüben. Das gut strukturierte Buch enthält Fakten- und Infoboxen, die auch für sich allein gelesen werden können: Klimachecker-Grafiken, Klartexte zur missratenen Klimapolitik, positive Zukunftsvisionen, FAQs, Aktionsvorschläge und Prima-Klima-Tipps.
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Die Erziehung in Heimen und sonstigen betreuten Wohnformen verlangt heute mehr denn je eine hohe Professionalität. Die Einrichtungen haben sich in den letzten Jahrzehnten von Anstalten mit Aufbewahrungscharakter hin zu differenzierten pädagogischen Institutionen mit gut ausgebildeten Mitarbeitern entwickelt. Das Buch stellt die historische Entwicklung der Heimerziehung dar, berücksichtigt aktuelle Aspekte und Forschungsschwerpunkte stationärer Erziehungshilfe und skizziert fachliche Herausforderungen, wie etwa das Thema ''Sexualität in Heimen und Wohngruppen''. In die fünfte, völlig neu überarbeitete Neuauflage wurden neue Daten und Forschungsergebnisse eingearbeitet sowie veränderte gesetzliche Grundlagen. Das Buch ist als Lernmittel in Nordrhein-Westfalen zugelassen und in berufsbildenden Schulen in NRW als verbindliche Literatur zur Vorbereitung der Abiturprüfung in NRW 2016 vorgeschrieben. Zusatzmaterialien online auf www.lambertus.de. Übungsfragen zur Sicherung des Lernerfolgs für Lernfelder der Fachschule für Sozialpädagogik und Kontaktmöglichkeit mit dem Autor.
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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen "unvollkommenen Rechtsschutz" vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher – insbesondere von der Mitarbeiterschaft – als Rechtsschutz "zweiter Klasse" empfunden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.
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Kaum eine andere arbeitsrechtliche Thematik ist in den vergangenen Jahren so viel diskutiert worden, wie die der Bezugnahmeklauseln. Dies gilt insbesondere für das säkulare Arbeitsrecht. Aber auch im kirchlichen Arbeitsrecht sind viele Fragen im Zusammenhang mit Bezugnahmeklauseln höchst umstritten. Die Beachtung des kirchlichen Propriums, basierend auf der Selbstbestimmungsgarantie der Religionsgesellschaften nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV, steht einer pauschalen Übertragung der im weltlichen Arbeitsrecht geltenden Grundsätze der Bezugnahmeklauseln auf das kirchliche Arbeitsrecht entgegen. Unter Berücksichtigung der Eigenart des kirchlichen Arbeitsrechts werden in der Arbeit die in kirchlichen Arbeitsverhältnissen vereinbarten Bezugnahmeklauseln, ihre Auslegung, ihre Bezugnahmeobjekte, ihre vertragliche Inhaltskontrolle, ihre Reichweite und ihr Fortbestand bei einem Betriebsübergang eingehend untersucht und analysiert. Dabei wird aufgezeigt, welchen Einfluss die Bezugnahmeklauseln auf die Funktionsfähigkeit des kirchlichen Arbeitsrechts insgesamt haben. Der Fokus liegt auf der Reichweite der Bezugnahmeklauseln sowie auf ihrer Rolle bei einem Systemwechsel durch Betriebsübergang von einem kirchlichen auf einen weltlichen Rechtsträger. Bei der Erarbeitung der Themenkomplexe wird die jüngste nationale und europäische Rechtsprechung zu Bezugnahmeklauseln ausgewertet und – soweit erforderlich – auf die Übertragbarkeit und Auswirkung auf das kirchliche Arbeitsrecht hin geprüft.
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Im Zentrum der Arbeit steht die zulässige Reichweite durch die Religionsgemeinschaften vorgegebener und zum Inhalt des Arbeitsverhältnisses gemachter Loyalitätsobliegenheiten der in kirchlichen Einrichtungen tätigen Arbeitnehmer - unter besonderer Berücksichtigung der jüngsten Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Hierzu wird diese - die bisherige verfassungs- und europarechtliche Rechtslage im Kern bestätigende - Rechtsprechung auf ihren Inhalt hin analysiert, ihre Stimmigkeit im Gesamtkontext der Europäischen Menschenrechtskonvention untersucht sowie zuletzt die Bindungswirkung sowohl gegenüber der nationalen Gerichtsbarkeit als auch gegenüber den Institutionen der Europäischen Union dargelegt. Eine Handlungsanweisung für die Praxis rundet das Werk ab.
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Das SGB IX gilt als Arbeitsschutzrecht grundsätzlich für alle Arbeitsverhältnisse, die dem deutschen Recht unterworfen sind. Allerdings ist auch im Arbeitsrecht zu berücksichtigen, dass den Kirchen in Art. 137 Abs. 3 WRV i.V.m. Art. 140 GG das verfassungsrechtliche Selbstbestimmungsrecht garantiert wird und kirchliche Arbeitgeber deshalb möglicherweise an bestimmte Regelungen des Arbeitsrechts nicht gebunden sind. Die Arbeit untersucht in diesem Kontext, inwieweit der staatliche Gesetzgeber durch das SGB IX als Arbeitsschutzrecht den Kirchen mitbestimmungsrechtliche Vorgaben machen kann bzw. inwieweit die Kirchen solche mitbestimmungsrechtlichen Regelungen selbst getroffen haben. Hierzu wird zunächst das Verhältnis des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts zum öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutzrecht grundsätzlich und anschließend zum SGB IX im Besonderen analysiert. Im zweiten Teil der Arbeit wird auf die Behandlung Schwerbehinderter im kirchlichen Arbeitsrecht eingegangen und auf die Frage der konkreten Anwendbarkeit mitbestimmungsrechtlicher Regelungen des SGB IX im kirchlichen Bereich. Wesentliche Beteiligungsrechte der kollektiven Interessenvertretungen im SGB IX werden abschließend einzeln untersucht.
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In Zeiten zunehmender Säkularisierung und finanzieller Engpässe insbesondere im Gesund-heitswesen sehen sich kirchliche Einrichtungen vermehrtem Druck von außen ausgesetzt. Gleichzeitig soll die "Kirchlichkeit" im inneren bewahrt werden. Unterdessen hat in den ver-gangenen Jahrzehnten eine verstärkte ökumenische Kooperation der Konfessionen stattgefun-den. Was liegt also näher, als die interkonfessionelle Zusammenarbeit zu intensivieren - bis hin zur Schaffung gemeinsamer ökumenischer Einrichtungen? In der Literatur bislang kaum diskutiert ist die Frage, wie das Arbeitsrecht solcher ökumenischer, d.h. von katholischer Kir-che und den evangelischen Kirchen bzw. ihren Wohlfahrtsorganisationen Caritas und Diako-nie gemeinsam getragenen Einrichtungen, ausgestaltet werden kann. Die Kirchen haben bisher unabhängig voneinander arbeitsrechtliche Ordnungen geschaffen; Regelungen für den "Ökumenischen Dienst" existieren bis dato nicht. Ausgehend von einem umfassenden Ver-gleich der vorhandenen konfessionellen Regelungen stellt die vorliegende Arbeit verschiedene Modelle zur Ausgestaltung des Arbeitsrechts in ökumenischen Einrichtungen vor.
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Diese Arbeitshilfe wurde für Berufsgruppen entwickelt, die nach einer Einführung oder Schulung MI in der Praxis anwenden möchten. Neben den wichtigsten Aspekten der Theorie umfasst der Fächer praktische Fragen, fünfzehn schwierige, aber in der Praxis häufig anzutreffende Situationen und viele Beispielsätze. Außerdem finden Sie Tipps für die Anwendung von MI in Gruppengesprächen.
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Über 1001 innovative wie auch bewährte Tipps unterstützen Eltern, Lehrkräfte und ErzieherInnen im Alltag mit autistischen Kindern und Jugendlichen. Praktisch, alltagsnah und auf die unterschiedlichen Entwicklungsstufen, Lernstile und Fähigkeiten angepasst, werden kreative und einfach anwendbare Ideen aufgezeigt – eine Fundgrube für alle, die mit Kindern und Jugendlichen aus dem Autismus- Spektrum leben und arbeiten.
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Die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit ist berufen, Rechtsschutz in Fragen des von der evangeli-schen Kirche selbst gesetzten Kollektivarbeitsrechts zu gewähren. Im Rahmen der jüngeren Reformen des evangelischen Prozessrechts lag ein Schwerpunkt auf der Neuordnung der sie betreffenden Vorschriften. Neben diesem innerkirchlichen Veränderungsprozess sieht sich die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit nicht zuletzt durch die sich wandelnde staatliche Rechtsprechung vor allem zur Jurisdiktionsbefugnis zudem auch von außen kommenden Einflüssen ausgesetzt. Vor diesem Hintergrund untersucht die Arbeit, wie sich das Verhältnis der evangelischen Arbeitsge-richtsbarkeit zum Staat sowohl in rechtshistorischer als auch in verfassungsrechtlicher Perspektive darstellt. Dabei wird in der rechtshistorischen Betrachtung herausgearbeitet, wie sich im Kontext der sich ändernden Beziehungen von evangelischer Kirche und Staat die evangelische Gerichtsbarkeit insgesamt und im Speziellen die evangelische Arbeitsgerichtsbarkeit entwickelt haben. Im Anschluss erfolgt dann eine zweigeteilte Betrachtung der verfassungsrechtlichen Problematik. So wird zunächst die Stellung der evangelischen Arbeitsgerichtsbarkeit im Rahmen des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts nach Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV betrachtet. Abschließend wird das Verhältnis von Staat und evangelischer Arbeitsgerichtsbarkeit speziell in Bezug auf das Rechtsstaatsprinzip untersucht.
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Die Arbeit untersucht in rechtsvergleichender Weise die Ausgestaltung des kirchlichen Arbeitsrechts in Deutschland und drei weiteren europäischen Ländern. In einem ersten Teil beleuchtet sie die maßgeblichen europäischen Rechtsquellen - einschließlich der Gleichbehandlungsrahmenrichtlinie 2000/78/EG -, die auf die einzelnen Rechtsordnungen einwirken. Die insgesamt vier Länderberichte beginnen mit einer Betrachtung der nationalen historischen und staatskirchenrechtlichen Voraussetzungen. Auf dieser Grundlage werden dann jeweils die kirchenarbeitsrechtlichen Spannungsfelder der Loyalitätsobliegenheiten, des Kündigungsschutzes und des Diskriminierungsrechts umfassend dargestellt, wobei auch die einschneidenden Entscheidungen des EuGH in den Rechtssachen "Egenberger" und "IR" Berücksichtigung finden; ergänzend wird das kollektive Arbeitsrecht untersucht. Der abschließende dritte Teil arbeitet die Erkenntnisse des Rechtsvergleichs für das deutsche kirchliche Arbeitsrecht sowie die gebotene Berücksichtigung der nationalen Besonderheiten bei der Anwendung des europäischen Rechts heraus.
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Autismus nimmt in den letzten Jahren zu. Inzwischen wird davon ausgegangen, dass der Anteil autistischer Menschen an der Gesamtbevölkerung bei etwa 1 Prozent liegt. Das betrifft in Deutschland ungefähr 800.000 Menschen im Autismus-Spektrum. Der Leitfaden ist für heilpädagogische und pädagogische Fachkräfte (auch Lehrer:innen), aber auch für Eltern konzipiert, die sich Hilfe oder Unterstützung beim Umgang mit herausforderndem Verhalten von Kindern und Jugendlichen aus dem Autismus- Spektrum wünschen. Die 6., aktualisierte Auflage enthält u.a. einen Sicherheitsplan, ein Beispiel aus der Erwachsenenarbeit, Aspekte des Bundesteilhabegesetzes sowie ein Modell für einen personenbezogenen Unterstützungsplan im Anhang.
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Das Buch befasst sich mit autistischen Personen mit Lernschwierigkeiten und komplexen Beeinträchtigungen und nicht nur – wie in der Fachliteratur der letzten Jahre häufig üblich – sogenannten hochfunktionalen oder Asperger Autist*innen. So sollen alle Personen aus dem Autismus-Spektrum davon profitieren können. Das Lehrbuch für die Heilerziehungspflege und Heilpädagogik ist mit kleinen, zwischengeschalteten Textblöcken zu pädagogischen Hinweisen oder Tipps sowie Beispielen aus der Praxis gestaltet. Dies lockert das Buch auf und macht es leicht zugänglich. Zugleich ist es in verständlicher Sprache verfasst, die oft bei Fachbüchern vermisst wird. Neu in der 3. Auflage ist die Berücksichtigung des Klassifikationssystems ICD-11. Außerdem wurden neuere Befunde und Erkenntnisse aus der Autismusforschung eingearbeitet.
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Der Klassiker zum pädagogischen Handeln in Kintertagesstätten in der 16., überarbeiteten Auflage. Dieses Buch befähigt ErzieherInnen in Ausbildung und Praxis zur Ausarbeitung gezielter Beschäftigungen mittels zielführender Vorüberlegungen, anschaulicher Anleitungen und praktischer Beispiele. Somit lassen sich vielfältige Angebote systematisch, effektiv und erfolgreich durchführen. Gezielte Beschäftigungen effektiv planen!
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Qualitätsmanagement (QM) trägt zur Organisationsentwicklung bei, es geht immer um Veränderungsprozesse. QM hat den Ansatz, die Welt bzw. das konkrete Arbeitsfeld ein klein wenig zu verbessern. Veränderungen führen aber häufig zu Verunsicherung und Stress, weshalb ihnen oft mit Skeptik begegnet wird. Die Motivation zur Mitarbeit hängt davon ab, wie Veränderungsvorhaben vermittelt werden. Sind die Anforderungen einfach und eindeutig, also verstehbar, und ist die Zielsetzung klar und sinnvoll, steigt die Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung und zur Übernahme von Verantwortung. Nichts vermittelt Informationen so lebendig und spannend wie ein gutes Bild. 300 Bildvokabeln erläutern die ISO-Norm verständlich und unterstützen die nachhaltige Verankerung in Ihrer Organisation.
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Leicht verständlich fasst das Buch moderne Forschungsergebnisse zum prädiktiven Gehirn in Zusammenhang mit Autismus zusammen. Es richtet sich an Fachleute aller Disziplinen, die mit Menschen im Autismus-Spektrum arbeiten, sowie an Betroffene und deren Familienangehörige. Um in der unsteten, unsicheren, komplexen und mehrdeutigen Welt der modernen Gesellschaft zurechtzukommen, benötigen wir ein Gehirn, das dieser Welt mit schnellen und unbewussten Vorhersagen begegnet und dabei den jeweiligen Kontext angemessen berücksichtigt. Das Buch wirft ein neues Licht auf das prädiktive, "vorhersagende" Gehirn und dessen Bezug zu Autismus und kommt zum Schluss, dass einige der derzeit im Zusammenhang mit Autismus angewandten Maßnahmen dringend einer Aktualisierung bedürfen. Möglichkeiten zur Neuausrichtung werden aufgezeigt.
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Die evangelische Kirche zählt zu den größten Arbeitgebern in Deutschland. Aus dem Anwendungsbereich des staatlichen Betriebsverfassungs- und Personalvertretungsrechts ist sie allerdings de lege lata herausgenommen. Das von ihr selbst gesetzte und durch eine eigene Arbeitsgerichtsbarkeit kontrollierte Mitarbeitervertretungsrecht sieht allerdings nur einen "unvollkommenen Rechtsschutz" vor; denn die zwangsweise Durchsetzung kirchengerichtlicher Entscheidungen, also ein substantieller Rechtsschutz, wird durch das MVG.EKD selbst, aber auch durch das staatliche Gewaltmonopol ausgeschlossen. Der kirchenrechtlich gewährte Rechtsschutz wird daher - insbesondere von der Mitarbeiterschaft - als Rechtsschutz "zweiter Klasse" empfunden. Die vorliegende Arbeit geht der Frage nach, ob ein substantieller Rechtsschutz trotz des kirchlichen/christlichen Selbstverständnisses und des staatlichen Gewaltmonopols nicht nur möglich, sondern aus rechtsstaatlichen und europarechtlichen Gründen sogar geboten ist. Ausführlich wird erörtert auf welche Weise im Mitarbeitervertretungsrecht der evangelischen Kirche unter Einbeziehung der staatlichen Gerichte ein umfassender Rechtsschutz gewährleistet werden kann, ohne dass dabei in das der Kirche von der Verfassung eingeräumte Selbstbestimmungsrecht eingegriffen wird.
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